Rückkauf & Rückabwicklung

Beide Optionen bieten unterschiedliche Möglichkeiten für Versicherungsnehmer, die ihre Verträge anpassen oder beenden möchten. Es ist ratsam, sich bei uns umfassend informieren zu lassen, um die besten Optionen für die individuelle Situation zu finden.

Der Rückkauf bezieht sich auf die Möglichkeit, eine bereits abgeschlossene Versicherung oder einen Vertrag vorzeitig zu beenden und die eingezahlten Beiträge ganz oder teilweise zurückzuerhalten. Der Rückkauf kann für Versicherungsnehmer attraktiv sein, die kurzfristig Kapital benötigen oder ihre finanzielle Situation ändern möchten.

Die Rückabwicklung hingegen bezieht sich auf die vollständige Rückgängigmachung eines Vertrages, oft aufgrund von rechtlichen Gründen oder fehlerhaften Informationen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über die Vertragsbedingungen informiert wurde oder wenn der Vertrag aufgrund von Täuschung oder Irrtum zustande kam. Bei einer Rückabwicklung erhält der Versicherungsnehmer in der Regel alle gezahlten Beiträge zurück, und der Vertrag wird so behandelt, als wäre er nie abgeschlossen worden.

93% glauben, ihre Versicherung sei sicher – doch das könnte ein fataler Irrtum sein!

Wenn Ihr Versicherungsunternehmen in finanzielle Schieflage gerät, kann es Ihr hart erspartes Geld einfrieren oder sogar Ihre Auszahlungen kürzen. § 314 VAG erlaubt der Aufsichtsbehörde, drastische Maßnahmen zu ergreifen: Rückkäufe von Lebensversicherungen, Auszahlungen und sogar Versicherungsleistungen können gestoppt werden. Ihr Vertrag könnte plötzlich viel weniger wert sein, als Sie dachten!

Lassen Sie das nicht mit sich machen!
Wir kämpfen für Ihr Geld. Lassen Sie uns Ihren Vertrag prüfen, bevor es zu spät ist. Nutzen Sie Ihre Chance, bevor Ihr Geld unwiederbringlich in den Abgrund gezogen wird. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Überprüfung und sichern Sie sich ab!

93% glauben, ihre Versicherung sei sicher – doch das könnte ein fataler Irrtum sein!

Wenn Ihr Versicherungsunternehmen in finanzielle Schieflage gerät, kann es Ihr hart erspartes Geld einfrieren oder sogar Ihre Auszahlungen kürzen. § 314 VAG erlaubt der Aufsichtsbehörde, drastische Maßnahmen zu ergreifen: Rückkäufe von Lebensversicherungen, Auszahlungen und sogar Versicherungsleistungen können gestoppt werden. Ihr Vertrag könnte plötzlich viel weniger wert sein, als Sie dachten!

Lassen Sie das nicht mit sich machen!
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Ablauf unserer Arbeit

Schritt 1

Als erstes wird Ihre Kapitalanlage / Sparprodukt von unserem Gutachtenteam völlig kostenlos geprüft. Hierbei wird ein Kurzgutachten erstellt, was Ihnen eine kompletten Überblick verschafft, wie das Produkt in den vergangenen Jahren lief und durch welche vermeintlichen Gründe Verlusten entstanden sind. Ebenso wird das Risiko und die Kostenquote neutral beleuchtet.

Schritt 2

Im nächsten Schritt werden Sie von einem unserer Experten vollumfänglich über die verschiedenen Aufstiegsmöglichkeiten aus Ihrem Vertrag beraten! Hierbei wird Ihnen vor allem die Option des Rückkaufs über unsere Partnergesellschaft im Detail nahe gebracht.

Schritt 3

Durch den Rückkauf haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 18 Tagen (unter bestimmten Voraussetzungen) über das im Vertrag vorhandene Kapital zu Verfügen! Dies bietet eine EXTREM schnelle Möglichkeit, Ihr Kapital vor weiteren Verlusten zu schützen und/oder neu und zeitgemäß zu veranlagen.

Schritt 4

Im letzten Schritt wird Ihr Vertrag an unsere Rechtsabteilung weitergegeben. Unsere Anwaltsteam bearbeitet nun Ihren Vertrag und versucht mit Hilfe von einer Vielzahl an Möglichkeiten oder bereits entschiedenen Urteilen des BGH, einen Schadensersatz für Sie zu erstreiten! Hierbei blicken wir auf eine Vielzahl von bereits gewonnenen Vergleichen zurück! Ihre Chancen stehen alles mehr als gut!

Ihr Ansprechpartner für Rückkauf & Rückabwicklung

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